Einige Wirbeltiere sind von den Geboten des Bundesnaturschutzgesetzes zu besonders geschützten Tieren befreit. Darunter sind Tauben-, Mäuse- und Rattenarten, die mit entsprechenden Maßnahmen fern gehalten werden.
Dazu zählen hochwertige Taubennetze, Lebendfang- und Schlagfallen, Spikes und Pins sowie Antikoagulantien als Blutgerinnungshemmstoff.