Gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wird der Lebensraum besonders geschützter Tiere gesichert. Ein Beispiel hierzu haben wir dokumentiert.

[pdf]Hornissendokumentation

Es werden Lebensräume für nützliche Insekten geschaffen.

Es werden Wespen, Hornissen und Waldameisen umgesetzt, wenn gemäß §67 BNatSchG eine Befreiung vom Verbotsbestand nach §39 BNatSchG erwirkt wurde.

Die dafür nötigen Formalitäten erledigen wir für Sie.